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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843751 | ||
Datum | 29.10.2018 09:10 MSG-Nr: [ 843751 ] | 1739 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Geschrieben von Ulrich C. "Mutige" Einstellung... Die vfdb allein ist an der Stelle schon Regel der Technik, das wird dadurch noch verstärkt, wenn UVV-I/-R etc. dazu deckungsgleich sind. Geschrieben von Alexander H. Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Nein. Geschrieben von Alexander H. Sicher stehen in Österreichi andere Intervalle bei der Grundüberholung in der Gebrauchsanweisung, aber eben in Österreich. Das tut es eben nicht (mehr) in jedem Fall! Geschrieben von Alexander H. In der Gebrauchsanweisung von Dräger steht. jährlich tauschen, dann kann ich mich als AGW nicht rausreden und ihn gar nicht tauschen, nur weils in der vfdb nicht aufgeführt ist. in der vfdb stehen NATÜRLICH keine Einzelmaßnahmen drin! Du findest an allen möglichen Stellen Vorgaben/Vorschriften/Regeln aus dem Bereich der Unfallverhütung, wo nur allgemeine Fristen beschrieben sind, aber Details im Einzelfall von Herstellern anders geregelt sind, vgl. z.B. hydraulische Rettungsgeräte und deren Prüfung bzw. Wartung. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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