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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
RubrikAtemschutz zurück
Thema(Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb080424 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern843761
Datum29.10.2018 14:14      MSG-Nr: [ 843761 ]2267 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Vielleicht nochmal kurz ein paar Hinweise zu den Konsequenzen, wenn man gegen den Stand der Technik verstößt - und das schief geht...

Ist ja alles schön was du hier schreibst.
Da die anerkannten Regeln der Technik aber aus dem Bauwesen kommen, ein Beispiel.
Ein Hersteller von Ziegelsteinen produziert neue Ziegelsteine, die wesentlich stabiler sind.
Nach den anerkannten Regeln der Technik sind 17,5cm die Mindeststärke, er braucht aber nur 10cm.
Deiner Theorie nach darf er sie gar nicht vertreiben?

Die anderkannten Regeln der Technik stehen im übrigen ganz unten.
Darüber befindet sich der Stand der Technik.
In deinem Artikel wird Stand der Technik nach dem BVerfG definiert, als
Zitat:"Was Stand der Technik für einzelne Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ist, wird durch Sachverständigengutachten, möglichst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Verfahrensvergleiche, Auswerten des Schrifttums und von Kongressen und anderen Fachveranstaltungen nachgewiesen."

Ich gehe mal davon aus, das der besagte Hersteller in Österreich seine GÜ Fristen des PAs geprüft hat und festgestellt wurde das die 9 Jahre ausreichend sind, somit ist der Stand der Technik eingehalten.



Ein schönes Beispiel warum ich weiterhin behaupte der Hersteller hat das sagen, ist die damalige Problematik mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.
Nach deinen anerkannten Regeln der Technik war dies gar nicht zulässig.
Bayern hat sich 2005 mit den Herstellern abgesprochen.
Somit hat der Hersteller für seine Produkte eine andere Verfahrensweise für zulässig erklärt als das was in der vfdb stand.

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