Rubrik | Atemschutz |
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Thema | (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804 | 24 Beiträge |
Autor | Andr8e S8., München / Bayern | 843764 |
Datum | 29.10.2018 15:05 MSG-Nr: [ 843764 ] | 1967 x gelesen |
Geschrieben von Alexander H.Ein Hersteller von Ziegelsteinen produziert neue Ziegelsteine, die wesentlich stabiler sind.
Nach den anerkannten Regeln der Technik sind 17,5cm die Mindeststärke, er braucht aber nur 10cm.
Deiner Theorie nach darf er sie gar nicht vertreiben?
Klar darf er sie vertreiben. Wenn er sie aber als Ziegelsteine verkauft, muss er Gewähr dafür tragen, dass seine neuen Ziegelsteine die gleichen Eigenschaften im gleichem oder besseren Ausmaß , z.B. Bruchfestigkeit, gewährleisten, wie die Steine mit 17,5 cm Stärke. In diesem Beispiel wäre es vielleicht auch noch notwendig, besonders auf den Unterschied der Mindeststärke zu verweisen, da ein Käufer evtl. standardmäßig mit einem Höhengewinn von 17,5 cm pro Ziegelstein plant.
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| 29.10.2018 09:10 |
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