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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804 | 24 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 843775 | ||
Datum | 29.10.2018 19:16 MSG-Nr: [ 843775 ] | 1650 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Siehst du und schwupp braucht er sich nicht mehr an die eigentlich anerkannten Regeln der Technik wenden. Nein du verwechselt da was. Der Hersteller hat sein Produkt durch benannte Stellen zu zertifizieren, aber wenn der Maurer die Steine um 90° verdreht einmauert, dann ist das ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln der Technik. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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