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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerbindlichkeit vfdb080433 Beiträge
AutorFlor8ian8 L.8, Gerhardshofen / Bayern843778
Datum29.10.2018 21:01      MSG-Nr: [ 843778 ]790 x gelesen

Auf gut deutsch: Schreibt der Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, in seine Gebrauchsanleitung strengere Anforderungen, sind diese verbindlich einzuhalten. Genauso sind die Anforderungen an Bauteile, auf die im angesprochenen Dokument nicht explizit eingegangen wird, der Gebrauchsanleitung des Herstellers zu entnehmen und einzuhalten. So zum Beispiel elektronische Bauteile am PA. So zumindest meine Interpretation des Zitates.

Zur allgemeinen Diskussion um die vfdb0804:

Ein bekannter Hersteller, der am Markt oft mit verlängerten Wartungsfristen wirbt, schreibt in seinem öffentlich zugängigen Informationsschreiben zu den Prüf-& Wartungsfristen:
"Die Tabelle zeigt die Mindestanforderungen für die Wartung und Prüfung von
Atemschutzgeräten, wie von Hersteller 123 empfohlen. Auf Grund von regional unterschiedlichen
Richtlinien und Gegebenheiten, können die lokalen Anforderungen abweichen."

Nachdem im Wartungsheft des Hersteller ebenfalls die Prüffristen nach vfdb0804 abgebildet wurden, könnte man davon ausgehen, dass sich der Hersteller ebenfalls an der vfdb 0804 orientiert. Betroffene Feuerwehren prüfen/warten erfahrungsgemäß allerdings selten nach der nationalen Richtlinie. Darauf angesprochen wird auf die Aussage des Herstellers verwiesen, dass nur die Herstellerangaben bindend seien.

Nur ein Beispiel, wie unterschiedlich die Meinungen zur vfdb0804 Land auf, Land ab sind.

Aufgrund der durchaus möglichen ernsten Konsequenzen ist es meiner Meinung nach an der Zeit, dass hier von offizieller Seite eine möglichst klare/eindeutige Antwort auf diese interessante Diskussion gegeben wird. Um ganz einfach die Feuerwehren, die nicht ganz so tief in der besprochenen Materie sind, zu schützen.

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