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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804 | 24 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 843779 | ||
Datum | 30.10.2018 06:11 MSG-Nr: [ 843779 ] | 1558 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Nein du verwechselt da was. Der Hersteller hat sein Produkt durch benannte Stellen zu zertifizieren, aber wenn der Maurer die Steine um 90° verdreht einmauert, dann ist das ein Verstoß gegen die allgemeinen Regeln der Technik. Das streite ich nicht ab. Wenn der Hersteller aber sein Gerät zertifiziert und aufgrund dessen 9 statt 6 Jahre schreibt, ist das eben stand der Technik. Ich sag ja nicht der Gerätewart in Deutschland soll 9 Jahre warten, nur weil es in einem anderen Land so in der Beschreibung steht. | ||||
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