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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804 | 24 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 843781 | ||
Datum | 30.10.2018 07:57 MSG-Nr: [ 843781 ] | 1465 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Wenn der Hersteller aber sein Gerät zertifiziert und aufgrund dessen 9 statt 6 Jahre schreibt, ist das eben stand der Technik. Immer noch nicht richtig. Wenn der Hersteller in seiner Wartungsanleitung von 19xx etwas schreibt, können die allgemeinen Regeln der Technik immer noch neuer sein und etwas anderes vorschreiben. Ich erinnere an den Austausch von Sichtscheiben bei diversen Masken, da stand nichts von Austausch in der Bedienungsanleitung. Trotzdem wurden sie getauscht. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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