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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit vfdb0804 | 33 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 843784 | ||
Datum | 30.10.2018 08:54 MSG-Nr: [ 843784 ] | 657 x gelesen | ||
hallo Florian Geschrieben von Florian L. Aufgrund der durchaus möglichen ernsten Konsequenzen ist es meiner Meinung nach an der Zeit, dass hier von offizieller Seite eine möglichst klare/eindeutige Antwort auf diese interessante Diskussion gegeben wird. Um ganz einfach die Feuerwehren, die nicht ganz so tief in der besprochenen Materie sind, zu schützen. Aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften aus Europa ist dies sehr oft nicht möglich. Z.B. ist die Verpflichtung dass in Deutschland in bestimmten Bereichen nur Baustoffe mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden dürfen momentan auf der Kippe, weil die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung als nationales Element der Wettbewerbseinschränkung angesehen wird und nach europäischer Ansicht die CE-Kennzeichnung ausreichend ist. Weitergehende Eignung eines Baustoffes für den angedachten Verwendungszweck muss dann u.U. vom Verwender geprüft und nachgewiesen werden. Früher hatten wir eine Zeitung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (in Bayern). In der "Brandwacht" war in jeder Ausgabe eine Rubrik mit neuen Gerätschaften, die für den Feuerwehrdienst zugelassen und somit auch förderwürdig sind. Hier wurden explizit Hersteller und Gerät genannt. Hatte natürlich auch den Nachteil, dass diese Überprüfung durch die Behörden dauerte. Die Entscheidung, ob ein Gerät für den Feuerwehrdienst eingesetzt werden darf oder nicht wurde dem "kleinen Feuerwehrkommandanten" aber rechtssicher abgenommen. Leider war dies aber auch ein Weg, der viele Neuerungen (die heute Stand der Technik sind) ausgebremst hat. So waren z.B. TS 16 (also Tragkraftspritze mit 1600 l/min Förderleistung) jahrelang nicht förderfähig, obwohl technisch schon lange möglich und heute bei TS auch Stand der Technik. Notstromaggregate gab es nach der Maßgabe jahrzehntelang nur als zweitaktbetriebenes Gerät mit 5 kVA, obwohl bei ähnlichem Gerätegewicht und gleichen Abmessungen damals bereits 8 kVA mit 4-Takt-Motor angeboten wurden. mkg Werner | ||||
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