Rubrik | Atemschutz |
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Thema | (Anerkannte) Regel der Technik, war: Verbindlichkeit vfdb0804 | 24 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 843790 |
Datum | 30.10.2018 12:09 MSG-Nr: [ 843790 ] | 1786 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Geschrieben von Alexander H.Nach deinen anerkannten Regeln der Technik war dies gar nicht zulässig.
Bayern hat sich 2005 mit den Herstellern abgesprochen.
Wenn ein ganzes Bundesland mit seinen Fachleuten einer Regel der Technik widerspricht, wird der Stand bzw. die Regel der Technik sofort geschwächt, weil sie nicht mehr im Konsens steht.
Das war und ist der Grund, warum z.B. mal die AGBF NRW auf meinen Vorschlag/Drängen hin, gegen die Abstandsregeln bei Spannungen unter 1000 V votiert hatte, weil mit den Regeln der Innenangriff faktisch unmöglich wird! (Interessiert nur kaum einen...)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 29.10.2018 09:10 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Verbindlichkeit vfdb0804 | |