Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Dieselfahrverbote und die BOS | 25 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844022 |
Datum | 11.11.2018 08:47 MSG-Nr: [ 844022 ] | 1918 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Alexander H.Es ist entscheidend auf welcher Grundlage die Fahrverbote eingeführt wurden.
Dieselfahrverbote werden aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetz erlassen.
Es gibt auch Fahrverbote z.B. aus Lärmschutzgründen, darf da Deiner Meinung nach, die Feuerwehr im Einsatz (darum gehts im § 35!) nicht durchfahren, wenn nicht explizit genau dafür eine Ausnahme verfügt ist?
Geschrieben von Alexander H.Und auch der Vergleich mit Fahrverboten nach Zeiten hinkt zum Teil.
Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich auf LKWs und nicht auf Sonderkraftfahrzeuge. (hier brauchst du keine Sonderrechte und kannst uneingeschränkt mit einem Feuerwehrfahrzeug fahren)
Guck mal in die diversen Zulassungspapiere der BOS - und Du wirst Dein blaues Wunder erleben...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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