Geschrieben von Florian C. Bei der Lagefeststellung wird die Gefahr des Schadstoffes als sehr gering eingeschätzt.
Möglicherweise der entscheidende Punkt der Übung. Allerdings doch auch nicht komplett falsch? Dieser Stoff in dieser Menge, bei normalen Windverhältnissen, auf eine Fläche der Größe X verteilt (Straßenbelag?), Y Minuten nach Freisetzung, die noch intakt verpackte Menge auf der Ladefläche stabil...
Dann wiederläuft es natürlich der Erwartung, ein komplettes Gefahrstoffszenario durchzuspielen, wenn dir schon am Anfang der Gefahrstoff abhaut ;-)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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