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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844433 | ||
Datum | 27.11.2018 15:24 MSG-Nr: [ 844433 ] | 1732 x gelesen | ||
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Geschrieben von Timo S. Den "Handwerker" gibt es hier ja nur umgangssprachlich, in den Regelwerken heißt es dazu "Beförderungen die von Unternehmen....", ich hab die Zusatzbedingungen schon verlinkt.. (das ist faktisch nur für den Betrieb von Geräten aus einem Fahrzeug, klassisch der Rasenmäher etc., nicht aber die Baustellen- oder Einsatzstellenversorgung mehrerer Fahrzeuge!) Geschrieben von Timo S. ob da 50km logisch sind vermag ich nicht zu beurteilen. ich vermute nach längerer Recherche, das kam aus der verkürzten Darstellung der Lenk- und Ruhezeiten, ich finde die alten Quellen nicht mehr, aber wenn man hier die ersten Zeilen liest, wird klar, wo das herrührt... https://kh-son.de/news/articles/263-ab-2-marz-2015-wird-die-handwerkerregelung-auf-100-km-erweitert ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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