Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Spritmangel | 104 Beiträge |
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 844473 |
Datum | 28.11.2018 10:06 MSG-Nr: [ 844473 ] | 1791 x gelesen |
Infos: | 16.11.18 ZEIT: Auf dem Trockenen 11.11.18 SZ: Warum ein Großbrand und die Dürre viele teuer zu stehen kommen 06.11.18 FW-Forum: Tankstelle war: These: Die Stromversorgung
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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Löschgruppenfahrzeug
Hi,
die Aussage hier ist annähernd die gleiche wie bei der Fahrtschreiberpflicht (da gibt's den Begriff 'Nachbereich', der halt früher im Normalfall mit 50km und heute mit 100km um den 'Firmensitz' definiert wurde). Der Hauptzweck der Fahrt darf nicht der Transport von Material sein. Es ist erlaubt, dass zu transportieren, was ich für die Arbeit (den Einsatz) brauche, aber es muss einen Einsatz geben.
Daher würde ich sagen, dass jeder 'reine' Kraftstofftransport, egal ob 200 Liter in Kanistern im MZF oder 999l in zwei IBC auf dem Logistiker nicht unter die Ausnahme fallen. Erlaubt wären dagegen 999l in Kanistern auf dem LF (wenn man mit langdauernden Einsätzen argumentiert, die diese Menge erforderlich machen könnten). Der Staat ist sehr erpicht drauf, dass die Ausnahmen, sei es von der Fahrtschreiberpflicht oder ADR, keine 'Wettbewerbsvorteile' gegenüber einem professionellen Anbieter dieser Logistikleistung bringen könnten.
Tomy
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