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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Spritmangel | 104 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 844483 | ||
Datum | 28.11.2018 15:52 MSG-Nr: [ 844483 ] | 1176 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Die Kraftstofflogistik im laufenden Einsatz geht nicht mehr unter 1.1.3.1 (c) = "Freistellung von Beförderungen von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit", da fährst du dann entweder nach 1.1.3.6 unter den dort genannten Bedingungen oder lässt vom Fachbetrieb liefern, was dann mengentechnisch in der Regel unproblematisch ist. Es ist unglaublich, mit welchen breiten Varianz an angeblich geltenden (Teil-)Regelungen man dann regulär im Einsatz oder gar erst in der Katastrophe bestehen soll - und dass ganze Bundesländer im Irrglauben leben, mit der Handwerkerregelung könnte man wirksam KatS betreiben... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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