Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Fahrermangel in den Freiw. Feuerwehren ? | 44 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 844647 |
Datum | 03.12.2018 14:22 MSG-Nr: [ 844647 ] | 2221 x gelesen |
Wir haben dazu in unserem "5-Jahres-Plan" nur allgemein festgehalten:
Bei der Auswahl der Personen ist ein besonderes Augenmerk auf den Beschäftigungsort und die Anwesenheit während der Tagesalarmierung zu legen. Voraussetzung zur Führerscheinausbildung ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei der Feuerwehr sowie die Grund- und Maschinistenausbildung. Die Wehrleitung entscheidet abschließend über die zur Führerscheinausbildung zuzulassenden Personen.
Will/soll man dazu Zahlen zugrunde legen, könnte man dieses Verfahrenanwenden, oder eine Auswertung der Einsatzteilnahmen der jüngeren Vergangenheit, wenn man das namentlich festgehalten hat.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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