Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 844868 |
Datum | 12.12.2018 18:46 MSG-Nr: [ 844868 ] | 1051 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Hallo alle zusammen
Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt ans Kreuz genagelt werde.
Wir diskutieren hier über Luxusprobleme, die im Falle der tatsächliche Katastrophe aus meiner Sicht gar nicht zählen.
Das Betanken eines Aggregats (allgemein, als Platzhalter, egal ob Lüfter oder sonstwas) ist mittlerweile anscheinen nicht mehr möglich, sondern geht nur noch über Betankungsgarnitur (Wieviel Aggregate haben sowas gar nicht ????). ???
Im Falle einer Katastrophe haben wir das Problem, dass wir den entsprechenden Sprit nicht ADR-gerecht an die Einsatzstelle bringen.
Dann soll mir doch der nette Polizist, der mich auf einer Versorgungsfahrt mit unserem GW-L1 anhält und erklärt, dass ich diese Kanister nicht fahren darf ein Knöllchen verpassen und die Weiterfahrt untersagen.
Kurzer Funkspruch an die Einsatzleitung mit entsprechender Mitteilung und dann wird sich das Problem erledigen.
Das größere Problem, das wir haben, ist das, dass viele von denjenigen, die heute über solche Probleme diskutieren, in ihrer Feuerwehr nicht mal den Sprit, der nach (zumindest bei uns in Bayern) den Vorgaben vorzuhalten wäre (nämlich die Menge der Summe aller Volumen der Tanks aller kraftstoffbetriebenen Geräte), und auch nicht mal die zugelassenen Behältnisse hierfür.
Dass wir für den friedensmäßigen Rücktransport der Restmengen eine gesetzeskonforme Lösung finden müssen steht auf einem anderen Blatt.
Wir diskutieren hier aus meiner Sicht über Luxusprobleme in aller Ausführlichkeit, und dabei wissen die meisten nicht einmal, wo sie bei flächendeckendem Stromausfall den Sprit überhaupt herbringen.
mkg
WErner
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |