Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 844873 |
Datum | 12.12.2018 21:37 MSG-Nr: [ 844873 ] | 995 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Tragkraftspritze
Geschrieben von werner n.Das Betanken eines Aggregats (allgemein, als Platzhalter, egal ob Lüfter oder sonstwas) ist mittlerweile anscheinen nicht mehr möglich, sondern geht nur noch über Betankungsgarnitur (Wieviel Aggregate haben sowas gar nicht ????). ???
Wenn du eine TS beim Betanken abgefackelt hast, bist du da etwas vorsichtiger.
Geschrieben von werner n.Das größere Problem, das wir haben, ist das, dass viele von denjenigen, die heute über solche Probleme diskutieren, in ihrer Feuerwehr nicht mal den Sprit, der nach (zumindest bei uns in Bayern) den Vorgaben vorzuhalten wäre (nämlich die Menge der Summe aller Volumen der Tanks aller kraftstoffbetriebenen Geräte), und auch nicht mal die zugelassenen Behältnisse hierfür.
Stimmt, haben wir auch nicht vorrätig, das wären die Spritmengen für 25 Fahrzeuge, 4 große Stromaggregate und etliche kleine Stromaggregate, Kettensägen und Schmutzwasserpumpen. Da kommt schon einiges zusammen und ist nicht wirklich sinnvoll zu lagern.
Eine sinnvolle Logistik fehlt, außer das wir Zugriff auf Tankstellen auch im Ausland haben.
Eine sinnvolle Logistik sollte für die überörtliche Hilfe mit der Bereitschaft geplant sein.
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |