Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 844876 |
Datum | 13.12.2018 07:57 MSG-Nr: [ 844876 ] | 910 x gelesen |
Infos: | 30.06.16 Merkblätter zum Gefahrguttransport durch Hilfsorganisationen
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Tragkraftspritze
Hallo Thomas
Achtung, die folgenden Äusserungen sind allgemein und nicht auf dich speziell bezogen. Deine Antworten passen nur eben so.
Geschrieben von Thomas E.Wenn du eine TS beim Betanken abgefackelt hast, bist du da etwas vorsichtiger
Das betanken von Kleinmaschinen aus Kanistern gehört bei uns auf den Baustellen im Tiefbau zur täglichen Praxis, und wir fackeln nicht jeden Tag ein Aggregat oder eine Rüttelplatte ab.
Es brennt auch nicht jeden Tag ein Rasenmäher deswegen ab.
Liegt vielleicht auch daran, dass man sowas den Leuten auch mal beibringen muss und zwar nicht nur den Maschinisten, da ein Aggregat oder ein Lüfter halt auch mal von einem "Nicht-Maschinisten" betankt werden.
Leider können das viele von Hause aus nicht mehr, weil´s im Zeitalter des Mähroboters nicht mehr erforderlich ist.
Geschrieben von Thomas E.das wären die Spritmengen für 25 Fahrzeuge, 4 große Stromaggregate
Klar da gibt´s irgendwann mal Grenzen. Auf diese Extreme wollte ich auch gar nicht hinaus.
Ihr habt ja u.U. auch einen kommunalen Bauhof, der eine Betriebstankstelle hat o.ä. (Wird ja auch in den bayerischen Richtlinien schon als mögliche Alternative gesehen)
Aber es gibt ja auch genügend Feuerwehren in unserer Größe (5 Fahrzeuge), die keine oder kaum Spritreserven haben und sich auf die laufende Verfügbarkeit von Tankstellen verlassen.
Geschweige denn, dass sich manche Landkreise Gedanken über die Logistik ihrer Einsatzbereitschaften (in Bayern als Hilfskontingente, Katastrophenschutzkontingent oder Kreiskontingent bezeichnet) im Kat-Fall machen.
mkg
WErner
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| 29.06.2016 16:32 |
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Udo 7B., Aichhalden Tankstelle war: These: Die Stromversorgung | |