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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Handwerkerregelung statt ADR ausreichen? War: Tankstelle | 52 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 844896 | ||
Datum | 13.12.2018 13:36 MSG-Nr: [ 844896 ] | 833 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe B. Somit kann ich als Feuerwehr ausreichend Kraftstoff für den Betrieb des KFZ mitführen, solange dieser für den BETRIEB des Fahrzeugs oder einer Einrichtung (die bei der Beförderung verwendet wird) benötigt wird. Wenn sich das auf das gleiche Fahrzeug bezieht, darf ich den Kraftstoff transportieren um das transportierende Fahrzeug zu betanken, aber nicht andere Fahrzeuge? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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