Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptamtliche Gerätewarte - war: Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht? | 31 Beiträge |
Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 844933 |
Datum | 14.12.2018 13:46 MSG-Nr: [ 844933 ] | 3633 x gelesen |
Meines Erachtens
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Stefan H.Für den HA-Gerätewart in einer nahezu ausschließlich ehrenamtlich geprägten Feuerwehr reicht auch die FF-Qualifikation für den Einsatzdienst. M.E. auch tarifrechtlich - mit einer BF-Eingruppierung schafft man vermutlich mehr Probleme, auch im Bereich der Akzeptanz beim Ehrenamt.
Das sehe ich völlig anders. Ich gehe dem Einsatzdienst dann nicht mehr in meiner Freizeit nach sondern ebenfalls auch in meinem Hauptberuf. Und wenn es nur 1 Einsatz pro Woche ist. Ganz egal. Auch sind die Eingruppierungen in EG 4 oder 5 absoluter Käse. Wer das annimmt ist entweder finanziell anders abgesichert, hat sonst keine Alternativen, total plämm plämm,.....
Ich kann doch einen HA Gerätewart, nicht mit einem MA Bauhof gleichstellen. Da gibt es welche die schneiden nur Hecken in EG 5.
Wenn der Gerätewart ausschließlich Schläuche waschen soll vielleicht aber mehr auch nicht. Es gibt so viele Sonderqualifikationen, die man als Gerätewart haben muss (auch als rein ehrenamtlicher) da ist die Bezahlung in keinem Fall gerechtfertigt. Und dann verlangt mein Dienstherr auch noch, dass ich während der Arbeitszeit und natürlich auch danach an Einsätzen teilnehme.
Nene lass mal. Da gibt es meines erachten einen deutlichen Sprung vom ehrenamtlichen Gerätewart zum HA.
Der ehrenamtliche darf in seiner Arbeitszeit nämlich einem deutlich besser bezahltem Job nachgehen und macht den Rest so wie er will nebenbei mit einer Aufwandsentschädigung(Schmerzensgeld) Aber das ist ein anderes Thema.....
Grüße
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| 13.12.2018 13:53 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht? | |