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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaHauptamtliche Gerätewarte - war: Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht?    # 31 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen844950
Datum14.12.2018 23:46      MSG-Nr: [ 844950 ]3703 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Peter F.Gerätewarte werden in den meisten Bundesländern, ich selbst kann hier für Bayern und Baden-Württemberg sprechen, in der Regel schlecht eingestuft. Mal davon abgesehen, dass sie meist nicht verbeamtet werden, sind sie auch im Angestelltenverhältnis bei den meisten Kommunen und Landkreisen (da gibt es die nämlich teilweise auch) deutlich schlechter eingestuft und erhalten keine Feuerwehrzulage, wie ihre BF-Kollegen.

Gerätewarte müssen auch nicht verbeamtet werden, da sie nur städtische Angestellte ohne Einsatzdienst sind. Ein Gerätewart gilt nach TvÖD nicht als feuerwehrtechnischer Angestellter. Die Feuerwehrzulage wird auch nur für Beamte und feuerwehrtechnische Angestellte im Einsatzdienst gezahlt. Das heißt, der Einsatzdienst muss Teil des Arbeitsvertrages oder der vom Beamten ausgeübten Funktion sein, und mindestens 50% der Tätigkeit darstellen.

Geschrieben von Peter F.Die Kommunen und Landkreise die Ihre Gerätewarte in Entgeltgruppe EG 4 bis 6 ohne Feuerwehrzulage einstufen (der normale Berufsfeuerwehrmann ist in A7 bzw. A8), argumentieren damit, dass die Gerätewarte ja eigentlich gar keine Feuerwehrleute sein müssen, sie sollen sich ja nur um die Geräte und das Haus kümmern, alles andere machen sie ehrenamtlich. In den Stellenausschreibungen steht deshalb auch meist "Dienst in der Feuerwehr wünschenswert" oder ähnliches.

Eine "Mitgliedschaft bei der betreffenden Feuerwehr" ist zwar wünschenswert, ein Austritt nach der Einstellung darf aber nicht zur Entlassung führen, da der Einsatzdienst und die Mitgliedschaft nicht Teil des Arbeitsvertrages sind.

Geschrieben von Peter F.Und damit werden diese Leute dann klein gehalten, die - und das sage ich an dieser Stelle jetzt ganz bewusst und aus vollster Überzeugung - einen mindestens vergleichbaren Job eines Berufsfeuerwehrmanns machen.

Sicher? Die absolut notwendige Ausbildung für einen Gerätewart beträgt 270 Stunden nach FwDV 2. Diese besteht aus der Truppausbildung, bestehend aus TM1 und TM2 (mit 70h und 80h), sowie dem TF (35h), dem Maschinistenlehrgang (35h) und abschliessend dem Gerätewartlehrgang (ebenfalls 35h). Das macht in Summe 255h Ausbildung. Ohne notwendigen Schulabschluss, ohne notwendige Berufsausbildung, sozusagen ein Anlernberuf. Auch die Tätigkeit ist mit der eines Berufsfeuerwehrbeamten oder feuerwehrtechnischem Angestellten im Einsatzdienst nicht zu vergleichen. Denn diese besteht nicht nur aus dem Einsatzdienst, sondern auch aus der Tätigkeit in einem Sachgebiet, meistens zusätzlich im Rettungsdienst und einer, bis mehreren Sonderfunktionen. Dazu ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig und die Ausbildungszeit für die Verwendung im feuerwehrtechnischen Dienst beträgt ein Vielfaches der notwendigen Zeit für den Gerätewart.

Geschrieben von Peter F.Sie haben sich in der Regel im Laufe der Zeit Wissen und Erfahrung angesammelt, wirken oft in der Ausbildung mit, rücken zu Einsätzen aus, stehen Tag und Nacht zur Verfügung, wenn z.B. der GW-A raus muss, nachts noch Flaschen gefüllt werden müssen oder Schläuche hergerichtet, damit die Kammeraden wieder einsatzbereit sind. Ich könnte die Liste endlos fortsetzen.

Das Mitwirken in der Ausbildung und im Einsatzdienst gehört aber nicht zum Beruf "Gerätewart", geschweige denn der Stellenbeschreibung. Alles was da geleistet wird, beruht auf der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr und kann nicht vom Arbeitgeber erzwungen werden. Es ist sozusagen Teil der eigenen Motivation des einzelnen Gerätewarts. Und nicht jeder GW bringt sich so in die FF ein, er muss es auch nicht.

Geschrieben von Peter F.Ich weiß es gibt ehrenamtliche die sagen jetzt "das ist ja auch okay so, wir machen das ja auch ehrenamtlich." Mag sein, aber Ihr habt noch einen Beruf, den Ihr Montag bis Freitag ausübt und in diesem Beruf wollt ihr doch auch angemessen bezahlt werden, oder? Der Gerätewart in EG 4-6 wird praktisch mit einem Arbeiter der Gemeinde gleichgestellt, der kaum Verantwortung übernehmen muss. Er muss aber so und so viele Sachkundenachweise besitzen, um EURE Sicherheit zu gewährleisten und die schlechte Tagesalarmsicherheit auszugleichen.

Eine derartige Verantwortung haben auch andere Mitarbeiter in anderen Funktionen innerhalb der Gemeinde. Viele Prüfungen, Wartungen und Reparaturen können schon gar nicht mehr durch die Gerätewarte durchgeführt werden, weil sie es aufgrund diverser Rechtsvorschriften zur notwendigen Ausbildung eben einfach auch nicht mehr dürfen. Z.B. elektrische Geräteprüfung ohne Ausbildung zur Elektrofachkraft. Die Verantwortung für Prüfungen hat auch der rein ehrenamtliche Gerätewart der Feuerwehr einer kleinen Wehr.

Klar, EG 4-6 ist nicht die Welt. Sie entspricht aber genau der Qualifikationseckpunkte im öffentlichen Dienst. E1-4 für ungelernte Kräfte ohne Ausbildung (entspricht dem einfachen Dienst im Berufsbeamtentum), E5-8 für eine abgeschlossene mindestens 2 oder 3 jährige Ausbildung (entspricht dem mittleren Dienst; hier befindet sich auch der überwiegende Teil der Berufsfeuerwehrangehörigen und feuerwehrtechnischen Angestellten). Entgeltgruppen. Natürlich ist eine ausreichende Bezahlung notwendig, keine Frage, eine Tätigkeit muss auch attraktiv sein.

Aber die Tagesalarmsicherheit auszugleichen, das ist nicht die vertragliche Aufgabe des Gerätewarts und kann daher nicht in die Bemessung der Bezüge eingerechnet werden. Sie basiert, wie gesagt, auf der (nicht notwendigen!) Mitgliedschaft des Mitarbeiters in der betreffenden FF.

Geschrieben von Peter F.Aus meiner Sicht muss man einem Gerätewart heute die selbe Ausbildung ermöglichen wie einem Berufsfeuerwehrmann. Voraussetzung ist eine Berufsausbildung, Ausbildung zum Brandmeister und zum Rettungssanitäter. Dann eine vergleichbare Einstufung zumindest im Angestelltenverhältnis (EG7 bis EG9) und eine Feuerwehrzulage.


Man muss dem Gerätewart nicht die gleiche Ausbildung ermöglichen wie einem Berufsfeuerwehrmann. Dazu sind die Aufgaben und die Tätigkeiten einfach zu unterschiedlich. Man sollte aber darüber nachdenken, ob der Beruf "Gerätewart" wirklich nur mindestens 255h Ausbildung benötigt, oder ob man ihn nicht besser qualifiziert und den Arbeitsplatz dadurch in eine etwas höhere Eingruppierung bewerten kann.
Der Gerätewart mit B-Ausbildung ist für die meisten Kommunen und für die Tätigkeiten die er ausführt einfach zu teuer. Und er wird mit Sicherheit nicht lange nur Gerätewart bleiben, wenn er eine Ausbildung erhält, mit der er sich bei einer Werkfeuerwehr, hauptamtlichen Wache oder einer Berufsfeuerwehr bewerben kann.


Hauptamtliche Gerätewarte sind ein notwendiges Mittel um das ehrenamtliche Personal zu entlasten und damit die Bereitschaft der Interessenten zur Tätigkeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen, sowie die Prüfung und Wartung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände frist- und fachgerecht zu übernehmen oder diese den dazu Ermächtigten zuzuführen. Dazu sollten sie auf jeden Fall angemessen bezahlt werden. Man sollte den Vergleich Gerätewart und "Berufsfeuerwehrangehöriger" aber nicht zu sehr bemühen, diese ist nicht wirklich realistisch.

Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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