Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptamtliche Gerätewarte - war: Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht? | 31 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 844975 |
Datum | 16.12.2018 20:35 MSG-Nr: [ 844975 ] | 2473 x gelesen |
Geschrieben von Christoph R.In Bayern gibts die Fw-Zulage auch für ILS-Diponenten und Beamte der Feuerwehrschulen ohne "richtigen" Einsatzdienst (auf der Straße)
Für die Leitstellendisponenten ist das auch so geregelt, der Einsatzdienst bezieht sich in diesem Fall nicht nur auf das Geschehen draussen auf der Straße. Auch die Disponenten sind direkt in den Einsatz eingebunden, in dem sie den Notruf annehmen, die Anrufer zu Maßnahmen anleiten, die Einsatzkräfte beim Einsatz unterstützen und damit auch von 0 auf 100% belastet werden. Hier ist der Einsatzdienst ebenfalls Teil der Funktion.
Für reine Tagdienstbeamte ohne Pflicht zum Besetzen von Einsatzfahrzeugen, auch im Nachschub, ist keine Feuerwehrzulage vorgesehen. Auch kann und wird erkrankten nicht einsatztauglichen feuerwehrtechnischen Beamten/Angestellten nach einer gewissen Zeit die Feuerwehrzulage bis zur Wiederaufnahme des Einsatzdienstes gestrichen.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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| 13.12.2018 13:53 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Feuerwehr Villingen-Schwenningen: Missstände bei Hilfsfrist vertuscht? | |