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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Der Bart muss weg! | 74 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 845031 | ||
Datum | 18.12.2018 15:12 MSG-Nr: [ 845031 ] | 2989 x gelesen | ||
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Guten Tag Das Thema " Bart und Atemschutz " kann in manchen FF schon gewisse Brisanz bedeuten, aber der Schutz der Einsatzkräfte sollte im Vordergrund stehen. Und sehenden Auges einen vermeidbaren Atemschutznotfall zu provzierten ? Die Eigenverantwortlichkeit des Atemschutzgeräteträger ( z.B. Einsatzkurzprüfung ) und der Verantwortliche Führungskraft im Einsatz ( z.B. Sicherstellen der Einhaltung der Einsatzgrundsätze im Atemschutz ) nach FwDV-7 muß schon greifen. Geschrieben von Thomas A. Und wenn es zählt dann heißt es halt auch mal "Los zieh ein Gerät an" Das ist schon gewagt ?! Das muss doch vielen so gehen Wirklich ? Weis nicht ? Hier wurde schon vom GF unrasierten AGT untersagt ein Atenschutzgerät in einem Einsatz zu zu tragen. Auf der jährlichen Atemschutzunterweisung werden hier alle AGT u.a. auf den Barterlaß etc. und die Konsequenzen hingewiesen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [18.12.18 15:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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