Geschrieben von Thomas H.Es geht ja bei diesem Einsatz nicht unbedingt um zwei Handvoll Streusalz, sondern um das Thema Zuständigkeiten.
Ja.
Geschrieben von Thomas H.Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine akute Gefahr für die Bevölkerung und damit kein primärer Einsatzauftrag für die Feuerwehr.
Natürlich bestand ein Einsatzauftrag an die Feuerwehr, nämlich ganz klar eine Anforderung zur Amtshilfe der die Feuerwehr nachzukommen hat. Danach hat sich dann ein weiteres Problem dargestellt, nämlich das es glatt ist.
Der Einsatzleiter (meinetwegen auch derjenige der Polizei) hatte 2 Möglichkeiten:
1. die Lage nach bestem Wissen und besten Möglichkeiten abzuarbeiten und zu zeigen was die Feuerwehren für Stärken haben, z.B. die des Improvisierens. Das hat Feuerwehren schon immer ausgezeichnet das sie aus gegebenen Lagen das beste machen, in diesem Fall wäre das gewesen ins Feuerhaus zu fahren (oder den örtlichen Bauhof), Streusalz oder Absperrmaterial zu holen unabhängig davon ob das Streusalz dann aus der richtigen Kostenstelle bezahlt wurde, und dieses Streusalz auszubringen und die Gefahr zu beseitigen. Am nächsten Tag dann eine Mail ans Straßenbauamt das die mir wieder 2 Sack Streusalz vors Feuerhaus stellen und fertig. Gefahr gebannt, alle schnell wieder zu Hause bzw. die Polizeistreife zum nächsten Einsatz und gut ist, der Vorweihnachtsfriede wäre wieder hergestellt gewesen.
Der Einsatzleiter hat sich für Variante 2 entschieden:
2. Hinstehen, auf Nichtzuständigkeit plädieren, grantig mit dem Fuß stampfen und hinterher einen Skandal draus zu machen der vermutlich mehr aufsehen erregt als die ganze Sache an Arbeit erfordert hätte. Kann man so machen, ich finde es in diesem Fall übertrieben.
Wohlgemerkt, ich bin kein Freund das man sich fremde Aufgaben ans Knie bindet, und auch ich kritisiere bei uns immer wieder das der Bauhof nicht so kann wie wir wollen, aber das ist nunmal wirklich kindisch da so einen Terz zu veranstalten.
Viele Grüße
Christian
Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!
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