News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Absturzsicherung? | 19 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 P.8, Offenbach/Main / Hessen | 845462 | ||
Datum | 08.01.2019 14:36 MSG-Nr: [ 845462 ] | 1294 x gelesen | ||
(4) Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor.Geschrieben von Thomas A. Wann ist die Absturzsicherung erforderlich? >=3m? Leider nur noch für uns Fachleute nach entsprechender Gefährdungbeurteilung und das auch nur noch sehr eingeschränkt. Für alle andern gilt bei enger Auslegung alles ab 1m Absturzhöhe. ASR A2.1 (3) Befinden sich Arbeitsplätze oder Verkehrswege 0,2 m bis 1,0 m oberhalb einer angrenzenden Fläche oder besteht die Gefährdung des Abrutschens oder un- abhängig von der vorgenannten Höhe die Gefährdung des Hineinfallens oder des Versinkens in Stoffen, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob und welche Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 erforderlich sind. (4) Eine Gefährdung durch Absturz liegt bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|