Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 845620 |
Datum | 13.01.2019 08:27 MSG-Nr: [ 845620 ] | 9638 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Hilfsorganisation
Persönliche Nachricht (über myForum)
Hallo zusammen,
einige werden es sicherlich mitbekommen haben,
die ADR-Freistellung für Maschinen und Geräte, die Gefahrgut enthalten (ADR 1.1.3.1. lit. b), ist weggefallen.
Im Bereich der öffentlichen Gefahrenabwehr fallen darunter unter anderem alle betriebsbereit transportierten Motor- und Heizgeräte, tragbare Beatmungs- und Inhalationsgeräte mit angeschlossenen Sauerstoffflaschen und Pressluft-Atemschutzgeräte.
Ein Transport der betriebsbereiten Geräte wäre nach aktuellem Stand dann nur noch im Rahmen von Einsätzen (ADR 1.1.3.1. lit. e) möglich. Gut, bis zum Ablauf der Übergangsfrist sind es noch vier Jahre (Ende 2022) ... aber die sind mit Sicherheit schnell rum.
Gibt es deshalb von den Feuerwehrverbänden, dem THW oder den weißen HiOrg bereits Bemühungen, diese uncharmante Situation zu lösen?
Kontakte und Hinweise bitte hier in den Thread oder PN / eMail.
Danke.
Ich persönlich würde eine generelle Freistellung für Einsatzgeräte von Akteuren in der öffentlichen Gefahrenabwehr anstreben wollen.
Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
twitter.com/HSE_volunteer
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.01.2019 08:27 |
|
Udo 7B., Schiltach | |