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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | ADR 2019 - Wegfall der Freistellung 1.1.3.1 b) | 65 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 845774 | ||
Datum | 17.01.2019 13:42 MSG-Nr: [ 845774 ] | 2350 x gelesen | ||
Leinöl ist kein Gefahrgut. Hier würde ich eher das ungereinigte Airless-Sprühgerät mit Farbe UN1263 sehen. Je nach Verpackungsgruppe der Farbe dürfen 500 ml oder 5 Liter Reststoffe enthalten sein. Ölhaltige Lappen sind zwar als UN1875 im ADR aufgeführt, fallen aber nicht unter die Vorschriften. Ein anderes Beispiel fällt mir jetzt ad hoc nicht ein. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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