Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Stellenausschreibung Hauptamtlichen Stadtbrandmeister (m/w/d) | 29 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 845893 |
Datum | 20.01.2019 19:53 MSG-Nr: [ 845893 ] | 2791 x gelesen |
Infos: | 19.01.19 HP: FF Römhild 19.01.19 Google-Chache: Stellenausschreibung Hauptamtlichen Stadtbrandmeister (m/w/d)
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gehobener Dienst
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Geschrieben von Henning K.Die Befähigung für den gehobenen Dienst hat man doch mit erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst, sprich bestandener Laufbahnprüfung?!
jop - so auch nachlesbar z. B. im:
§ 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst - APrOFw gD (Baden Würrtemberg)
Die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst wird durch die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und das Bestehen der Staatsprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Laufbahnprüfung) erworben.
oder aber
§ 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener feuerwehrtechnischer Dienst - APOgDFeu (Brandenburg)
Durch die Ableistung des Vorbereitungsdienstes und das Bestehen der Laufbahnprüfung wird die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erworben. Ein Anspruch auf Beschäftigung im öffentlichen Dienst wird dadurch nicht begründet.
Da das Land Thüringen an der LFKS keine "Ausbildung gDFeu" anbietet, verweist die Thüringer Feuerwehr-Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung - ThürFwLAPO
im §39 Abs. 7 auf die jeweilige APO des Bundeslandes, auf derer Grundlage die Ausbildung abläuft. Mit erfolgreichem Abschluss erhält man dann die Laufbahnbefähigung "gDFeu" nach dieser APO.
(7) Die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundeslandes, in dem der Anwärter die Laufbahnprüfung ablegen soll. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Anwärter die Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach dieser Verordnung.
Abschließend sollte man sich nicht an den Begriffen "Laufbahnbefähigung " und "Befähigung " stören. Die "Laufbahnbefähigung ..." erhält, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (Beamtenanwärter) erfüllt. Wer als "Nicht-Beamter" (z. B. Mitarbeiter einer Werkfeuerwehr / Angestellter im öffentlichen Dienst) die Ausbildung nach APO durchläuft, erhält am Ende die "Befähigung ". Inhaltlich ist die Ausbildung jedoch identisch. Bei Letzterem steht dann i. d. R. sinngemäß auf dem Abschluss-Zertifikat, dass die Ausbildung nach APO verlaufen ist, jedoch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. In Abhängigkeit des Bundeslandes ist es dann möglich, bei entsprechender Stelle in ein Beamtenverhältnis "überführt" zu werden.
nach dem einleitenden Text nun noch mal zu Ausschreibung -> da dort steht, "Wir erwarten:", wird m. M. n. also jmd. gesucht, der sowohl über
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
als auch
- die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (= abgeschlossene Ausbildung nach einer APO eines Bundeslandes)
verfügt.
mit kameradschaftlichem Gruß
Thomas
P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...
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