News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenausschreibung Hauptamtlichen Stadtbrandmeister (m/w/d) | 29 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 845902 | ||
Datum | 21.01.2019 11:07 MSG-Nr: [ 845902 ] | 2426 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Stefan H. Ich habe eine andere Auffassung dazu als der Kollege Krupp. Die Laufbahnbefähigung wird durch die Laufbahnprüfung (oder den Laufbahnwechsel) erworben, d.h. es wird tatsächlich die abgeschlossene Laufbahnausbildung erwartet. Ja, so ist es auch. §39 ThürFwLAPO, Absatz 7: "(7) Die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundeslandes, in dem der Anwärter die Laufbahnprüfung ablegen soll. Mit Bestehen der Laufbahnprüfung erwirbt der Anwärter die Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nach dieser Verordnung." Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|