Geschrieben von Stefan H.d.h. es wird tatsächlich die abgeschlossene Laufbahnausbildung erwartet. Das ist richtig.
Allerdings stellt die Tätigkeit "Stadtbrandmeister" insgesamt, wenn man die Beschreibung auseinanderpflückt und annimmt dass man sich dort grundsätzlich schon an der Entgeltordnung orientiert hat, beim Denken dann aber ab und zu falsch abgebogen ist, nicht den überwiegenden Teil dar.
Ich vermute mal, man hat die Befähigung so gefordert, weil § 18 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung lautet: "Hauptamtliche Orts- oder Stadtbrandmeister in Gemeinden nach § 1 Abs. 4 müssen die Befähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzen"
Knackpunkt hier: Gemeinden nach § 1 Abs. 4 sind ) Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern und einer Einstufung in die Risikoklasse BT 4 oder ABC 4 nach Anlage 1, und dort müssen ständig hauptamtliche feuerwehrtechnische Bedienstete mindestens in Staffelstärke vorgehalten werden. Dazu fehlen dort aber noch ein paar Einwohner (und Einsätze, und Aufwand...)
Geht man trotzdem über diesen Weg hin zu einem Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, und wendet nach der TvÖD-Entgeltordnung die E7 an, lautet die Beschreibung "Beschäftigte in der Tätigkeit einer Truppfrau oder eines Truppmanns oder in einer Tätigkeit, die derjenigen von beamteten Brandmeisterinnen und Brandmeistern entspricht."
Wie man es auch dreht und wendet, diese Stellenausschreibung bleibt unsinnig.
Und dann darf sich der Kleinerteilderteilzeitstadtbrandmeister, mit Befähigung zum g.D., vergütet für Truppmanntätigkeit, noch mit gewissen Problemen bei geplanten strukturellen Änderungen vergnügen. Was vielleicht auch zu dieser undurchsichtigen, plötzlich wieder verschwundenen Stellenausschreibung geführt hat?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [21.01.19 13:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |