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| Thema | Personen-/Vermisstensuche | 16 Beiträge | ||
| Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 846111 | ||
| Datum | 29.01.2019 12:19 MSG-Nr: [ 846111 ] | 1291 x gelesen | ||
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Servus Forum, in Bayern gab es vor einigen Jahren eine Gerichtsentscheidung weil eine Gemeinde dem Freistaat die Kosten für eine Vermisstensuche in Rechnung stellen wollte. Nach Meinung der Gemeinde war die Suche Amtshilfe für die Polizei. Das Gericht hat aber festgestellt, dass die Gemeinde selbst Sicherheitsbehörde ist und Gefahren für Leben und Gesundheit abwenden muss und sich dazu ihrer "Abteilung" Feuerwehr bedienen kann/muss. Die Vermisstensuche ist in Bayern somit keine Amtshilfe und eigene Zuständigkeit der Gemeinde/Feuerwehr. Eine abweichende Rechtsprechung für Bayern ist mir nicht bekannt. Viele Grüße aus den Alpen Tobias | ||||
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