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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neue Zuschussrichtlinien Bayern | 44 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846136 | ||
Datum | 30.01.2019 13:59 MSG-Nr: [ 846136 ] | 3970 x gelesen | ||
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Es steht auch drin das Neuanschaffungen wirtschaftlich und fachlich notwendig sein müssen und darüber hinaus benachbarter Wehren berücksichtigt werden müssen. So nun die Frage, wer entscheidet denn was wirtschaftlich und fachlich notwendig ist? Mir kam zu Ohren das Förderungen nur noch nach Durchführung einer Brandschutzbedarfsplanung kommen soll. Ist das damit gemeint, oder entscheidet nach wie vor der KBR? | ||||
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