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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenamtsbonus bei der Haftung der Freiwilligen Feuerwehr für Schäden bei einem Einsatz?8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP846448
Datum08.02.2019 13:46      MSG-Nr: [ 846448 ]1898 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M. hier hat ein Gericht die besondere Stellung von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt:Das ist aber nichts besonderes, eher gängige Praxis. Andere Gerichte haben bei solchen Sachen auch schon eine Relation aufgestellt zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, um daraus den Schluss zu ziehen dass an das Ehrenamt geringere Anforderungen zu stellen sind und die Sorgfaltspflicht hier geringer ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 08.02.2019 12:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.02.2019 13:06 Volk7er 7C., Garbsen
 08.02.2019 13:26 Sven7 K.7, Vogtland
 08.02.2019 13:37 Fran7k R7., Eppelborn
 08.02.2019 13:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.02.2019 13:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.02.2019 15:06 Matt7hia7s K7., Rottenburg
 20.02.2019 19:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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