Geschrieben von Jürgen M. hier hat ein Gericht die besondere Stellung von Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt: Das ist aber nichts besonderes, eher gängige Praxis. Andere Gerichte haben bei solchen Sachen auch schon eine Relation aufgestellt zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr, um daraus den Schluss zu ziehen dass an das Ehrenamt geringere Anforderungen zu stellen sind und die Sorgfaltspflicht hier geringer ist.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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