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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Guten Tag, ich überprüfe jetzt Ihre Rauchmelder -> Kontrollpflicht gefordert | 34 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 846501 | ||
Datum | 11.02.2019 06:16 MSG-Nr: [ 846501 ] | 1598 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob T. Als Sportschütze bin ich es gewohnt das ich in regelmäßigen Abständen den Vertretern der Kreisverwaltung den Zutritt zu meinen ganz privaten Räumen erlauben muss. Da gibt es keine Diskussion da ich im Falle der Verweigerung meine Zuverlässigkeit verlieren würde. 1. Kannst du dich gegen die Kontrolle wehren, indem du die Waffen zu Hause gar nicht lagerst. 2. Dürfen die Kontrolleure nur in die Aufbewahrungsräume. 3. Könntest du, sofern du kein Waffenarsenal hast, die Waffen in der Garage aufbewahren. Also ist das Ganze schon weit entfernt von einer Rauchwarnmelderüberprüfung, indem der Kontrolleur in jedes Zimmer müsste. Denn gegen diese Durchsuchung aller Wohnräume könnte man sich nicht wehren. | ||||
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