1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Das ist ein klassischer Fall von Überreaktion, so wie es dargestellt ist.
Nur weil auf einmal durch eine Begehung / Prüfung seit ?zig Jahren und Errichtung gegenüber heutigem Stand
der Technik formale Baumängel festgestellt und als sogenannte Brandschutzmängel benannt werden, haben
dann vermeintlich "verantwortliche" Mitarbeiter kein ausreichendes Verantwortungsgefühl und ziehen die absolute Reißleine.
Gefahr für Leib und Leben würde für mich bestehen, wenn zusätzlich zu den benannten Mängeln z.B. festgestellt wird :
- daß Gasleitungen so korrodierte sind, daß ein Dichtheitsverlust unmittelbar bevorsteht,
(Maßnahme wäre dann aber die entsprechende Gasstrecke abzusperren)
- daß Überlastung von Stromleitungen festgestellt wird, unzulässige Erwärmung, verschmorte Isolationen,
(auch da könnte man entsprechende Abschnitte abschalten und mit geringeren Sicherungen bestücken)
- daß akute statische Probleme auftreten, sichtbare sich vergrößernde Risse im Gebäude, abfallen von
Balkonbrüstungen o.ä.
Die Notwendigkeit, daß bei einer Anlage, die nicht mehr dem Stand der Technik entspricht etwas gemacht werden sollte oder muß ist sicher unstrittig. Das läßt sich alles aber in einem vernünftigen Zeitraster unter
weiterer Nutzung oder auch Teilnutzung durch die Mieter klären und erledigen.
Ich habe selber als Mieter einer Wohnungsgenossenschaft eine Komplettsanierung eines Wohnblocks
mit 60 WE 1997 mitgemacht, Wechsel KW, WW, Heizung, Elektrik, Wärmedämmung.
In dieser Zeit kann man dann die Gefahr durch stärkere Kontrollen von gefährdeten Bereichen beherrschen, heute auch gern elektronisch mit medialer Überwachung.
Offensichtlich sind die Entscheider in Düsseldorf technisch inkompetent.
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