Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Hey Normausschuss... | 21 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 846621 |
Datum | 15.02.2019 13:09 MSG-Nr: [ 846621 ] | 2161 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Henning K.Damit sind eure Aussagen ja doch deckungsgleich:
Nein. Nach der Aussage meines Vorschreibers gäbe es generell ab 18 keine Zweckbindung bei Klasse T und L. Das stimmt so nicht. Vielmehr sind mit Klasse T und L auch Fahrten zu Feuerwehrzwecken erlaubt, lediglich gilt das erst ab 18.
Geschrieben von Henning K.Was aber gerne übersehen wird: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, siehe Absatz 4 Nummer 2 der genannten Vorschrift!
Macht zwar in dem Zusammenhang absolut keinen Sinn und stammt höchstwahrscheinlich aus der Frühzeit dieser Ausnahmeverordnung, die mehrfach angepasst wurde, stimmt aber so. Damals ging es erstmal um Zulassungsfreiheit der Anhänger, die bei LoF-Anhängern üblicherweise bis 25km/h geht und damals auch bei Klasse L als einziges erlaubt waren. Heute sind mit schnelllaufenden Traktoren vielfach zugelassene Anhänger, die mindestens mit 40, teils auch schneller, bewegt werden dürfen. Auch dieser FW-Anhänger hat eine offizielle Zulassung und keine Schilder, dürfte also wohl auch hinter anderen Fahrzeugen schneller bewegt werden.
Gruß,
Michael
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