Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | 200 Bewohner müssen Hochhäuser mit sofortiger Wirkung räumen | 25 Beiträge |
Autor | Pete8r F8., Murnau / Bayern | 846658 |
Datum | 17.02.2019 09:31 MSG-Nr: [ 846658 ] | 1406 x gelesen |
Naja, für die Bauaufsicht sind nicht die Mieter die Ansprechpartner und wenn die Hausverwaltung ggf. Fristen verstreichen lässt und ihre Mieter nicht informiert ... dann würde ich den Mietern empfehlen gemeinsam privatrechtlich gegen die Hausverwaltung bzw. den Vermieter vorzugehen ... Ich kenne das aus meiner eigenen Erfahrung als Brandschutzdienstelle, dass manche einfach denken "Papier ist geduldig und da wird schon so schnell nichts passieren ...", da muss man als Behörde dann irgendwann mal Kante zeigen.
Vielleicht sollte man in der Diskussion mal seinen Blick mehr auf den Vermieter bzw. die Hausverwaltung richten, die ggf. seit Jahrzehnten Mieten einstreicht und nichts für den Erhalt des Gebäudes und die Sicherheit der Bewohner tut. Das ist jetzt reine Mutmaßung von mir, aber ich genug solcher Fälle, Kohle kassieren und nichts investieren ...
Was man in einem solchen Fall wieder mal sehen kann, der Fokus wird sehr oft auf die "doofen" Behörden gerichtet. Wenn man nichts getan hätte und es hätte eine Woche später gebrannt, würde man auch wieder sagen "warum sind die Behörden da nicht eingeschritten?"
Die Bauaufsicht hat in allen Bundesländern die Pflicht, auch über den baulichen Bestand zu wachen. Sobald sie in Kenntnis entsprechender Umstände ist, bleibt ein großer Teil der Verantwortung an ihr hängen und bei grober Fahrlässigkeit sogar am einzelnen Sachbearbeiter.
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