"comité Technique International de prévention et d'extinction du Feu", Internationales technisches Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen
Auf Grund der teilweise heftigen Reaktionen noch ein Nachtrag.
Bereits 2003 wurde festgestellt, daß es in Deutschland keine ausreichende Brandstatistik oder besser Brandschadenstatistik gibt, aus der sich z.B. Ursachen und damit sinnvolle Maßnahmen zur besseren Gefahrenabwehr ableiten lassen.
A.Beard, u.a., Denkschrift der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e. V.,
06. November 2003, vfdb Technisch-Wissenschaftlicher Beirat Arbeitsgruppe Brandschutzforschung
Ein dagegen gutes Beispiel wie man es besser machen könnte zeigen unsere Nachbarn,
Brandschadenstatistik Oberösterreich 2006 bis 2017, BVS Brandverhütungsstelle Österrreich und für Oberöstereich.
Hinsichtlich Todesfälle bei Bränden gibt es selbst beim statistischen Bundesamt im Vergleich der beiden möglichen Statistiken DESTATIS und GBE-Bund Angaben, die um den Faktor 3 fach voneinander abweichen.
Seit 2012 sind für Deutschland bei internationalen Feuerwehrverband CTIF keine Zahlen zu Bränden mehr hinterlegt.
Das was an Darstellungen zu Brandursachen in Deutschland auf dieser Basis existiert weicht in einigen wichtigen Bereichen erheblich von den Ergebnissen der ausführlichen österreichischen Statistik ab und
sollte damit stark in Frage gestellt werden. Man muß nur einmal die hier im Feuerwehrforum zugänglichen
Daten zu Bränden betrachten, dann gibt es auch schon Widersprüche zu dem was von Seiten der Versicherer
oft dargelegt wird.
Insofern muß man schon generell von einer gesamten Unkenntnis d.h. dann letztendlich Inkompetenz aller Beteiligten in Deutschland zu diesem Thema aus gehen, nicht nur in Duisburg.
Auf dieser nicht vorhandenen Basis werden dann an Hand von Einzelfallbeispielen oder auch mehreren Zusammenfassungen Normen, Vorschriften und Gesetzte formuliert und oft Entscheidungen aus dem Bauch heraus getroffen, die eben manchmal unglücklich sind.
Daß vorher immer alles durch die Behörden redlich geprüft und abgewogen wird, wie in einigen Beiträgen
dargestellt ist leider auch nicht immer der Fall.
Bei einem Brand in der STEAM-Sauna in Berlin vor 2 Jahren mit drei Toten wurde durch Pressemitteilung bekannt, daß sich die zuständige Baubehörde ca. 35 Jahre nicht um das betreffende Gebäude gekümmert hat.
Da aus der Presse im gegebenen Fall keine weiteren Informationen vorliegen, wird man wohl Fragen zu den Themen Angemessenheit oder der Bewertung der Gefahr für Leben und Gesundheit stellen dürfen.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung hielt es z.B. die DKE für angemessen im Fall der Beseitigung der
Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag "isolierte Räume" für den Osten Deutschlands eine Frist bis zum
1. März 2002 zu setzen, VDE 0100-100 Beiblatt 2 1992.
Das ist ein anderes Beispiel für Angemessenheit.
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