Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | 200 Bewohner müssen Hochhäuser mit sofortiger Wirkung räumen | 25 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Dresden / Sachsen | 846742 |
Datum | 19.02.2019 08:35 MSG-Nr: [ 846742 ] | 961 x gelesen |
Dann als Anregung zum Weiterdenken,
wenn keine gesicherten detaillierten Daten zu Brandursachen vorliegen, kann man sich natürlich nicht auf die wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden aus diesen Ursachen konzentrieren und dieses im Baurecht beschreiben, sondern begibt sich auf Nebenkriegsschauplätze mit kaum oder wenig praktischer Wirkung. Aus den für Deutschland offen vorliegenden Brandfällen mit jährlich um 200.000 und deren Stagnation in den letzten bekannten 10 Jahren kann das sicher allgemein abgeleitet werden.
Es werden im Baurecht sicher bestimmte Themen überbewertet und gefordert und dort wo es auch möglich wäre überhaupt nicht oder kaum angesetzt.
In Deutschland gibt leider nur eine Neubau- und Rekonstruktionsrate im Wohnungsbau von um 1 %.
Forderungen im Baurecht, die meist ohne Nachrüstungsforderungen, ausgenommen das Thema Rauchwarnmelder, aufgestellt werden setzen sich daher erst in ca. 80 bis 100 Jahren flächendeckend durch.
Anstelle sich also auf Verhinderung von Brandentstehung zu fokkussieren, geht die Philosophie vom Zulassen des Brandes aus und regelt dann in Bezug auf die Gesundheit des Menschen die Möglichkeiten letzter doch noch einigermaßen zu schützen, z.B. Fluchwege, Fluchtwegebeleuchtung, Rettungsfahrstühle, Brandausbreitung, Branderkennung und Alarmierung.
Auf der Basis fallen dann überzogene Verwaltungsentscheidungen, wie hier und spielen dann auch politisch denn in die Arme die die Bundesrepublik generell ablehnen.
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