Geschrieben von Matthias K. Im Umkehrschluss würde es dann bedeuten, dass ein BFler das Fahrzeug hätte sauber abdecken oder entfernen (lassen) müssen, sonst hätte die Gemeinde einen Haftungsanspruch kassiert... Nicht zwingend mit diesem Ergebnis. Aber siehe weiter oben, diese Differenzierung BF-FF hinsichtlich der Sorgfaltspflichten haben schon einige Gerichte genau so gemacht.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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