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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 847020 | ||
Datum | 26.02.2019 22:45 MSG-Nr: [ 847020 ] | 2437 x gelesen | ||
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Und wenn er nach links abbiegen will, dann hat er sicherlich auch die Geschwindigkeit verringert. kann man auch so und so interpretieren (a: Der Fahrer des ELW dachte, der lässt ihn überholen, b: Bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten hat der Fahrer des Einsatzfahrzeuges besondere Sorgfalt walten zu lassen. Eine Geschwindigkeitsverlangsamung auf freier Strecke ist eine Zeichen der Unsicherheit und erfordert vom Führer des Einsatzfahrzeuges erhöhte Vorsicht und erhöhte Reaktionsbereitschaft auch für untypisches Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers) Wird spannend.... wäre es sicher auch mit normalen Blauhorn... | ||||
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