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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Heulsirene & Unfall = rechtliche Probleme? | 68 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 847040 | ||
Datum | 27.02.2019 14:36 MSG-Nr: [ 847040 ] | 1971 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Da wie oben mehrfach zu sehen selbst neue Einsatzfahrzeuge der Polizei damit ausgerüstet wurden (werden?) sollte das ja kein Problem sein. Vorsicht! Bei der Polizei soll das Wail-Signal als neues Anhalte-Signal etabliert werden, hat also eine grundsätzlich andere Bedeutung als unser Tatütatü. Diese Funktion, einen Verkehrsteilnehmer zum Anhalten aufzufordern, braucht die Feuerwehr nicht. Ich würde nicht sagen, dass das kein Problem darstellt, sondern eher das Gegenteil: Keine Chance auf eine Genehmigung. | ||||
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