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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr / Feuerwehr-Verein | 33 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 847324 | ||
Datum | 08.03.2019 17:12 MSG-Nr: [ 847324 ] | 1738 x gelesen | ||
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Das die Beschaffung nach den Grundsätzen erfolgt ist denk ich unstrittig. Was aber ist mit der jährlich durchzuführenden erweiterten Prüfung der PSA der Kat. III die zwingend durch einen Sachkundigen zu erfolgen hat? Und was ist mit der Haftung wenn etwas nicht korrekt gewartet oder geprüft ist und es durch den Förderverein beschafft wurde? Wenn es der Gemeinde nicht als Sachspende übergeben wurde und somit in ihr Eigentum übergeht, muss der Förderverein haften? Ist das überhaupt jemanden bewusst? | ||||
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