Geschrieben von Jürgen M.Aber ich hab schon mind. einen Fall mitbekomme wo eine Feuerwehrangehörige von einer höheren Führungskraft belästigt wurde und dann letztendlich mit Berufung auf den § 13 Abs. 3 - Satz 4 aus der Feuerwehr rausgeschmissen wurde Für solche Fälle hat der liebe Gott den Rechtsweg erfunden. Gerade, weil dieses Ausschlussverfahren noch durch die Gremien läuft und nicht durch das Ermessen einer Einzelperson entschieden wird, ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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