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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt5 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP847641
Datum21.03.2019 08:57      MSG-Nr: [ 847641 ]1395 x gelesen
Infos:
  • 21.03.19 Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4

  • Geschrieben von Jürgen M.Aber ich hab schon mind. einen Fall mitbekomme wo eine Feuerwehrangehörige von einer höheren Führungskraft belästigt wurde und dann letztendlich mit Berufung auf den § 13 Abs. 3 - Satz 4 aus der Feuerwehr rausgeschmissen wurdeFür solche Fälle hat der liebe Gott den Rechtsweg erfunden. Gerade, weil dieses Ausschlussverfahren noch durch die Gremien läuft und nicht durch das Ermessen einer Einzelperson entschieden wird, ist es mir unverständlich, wenn man in dieser Fallkonstellation einfach das Ergebnis hinnimmt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     21.03.2019 08:26 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt
     21.03.2019 08:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 08:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     21.03.2019 10:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     21.03.2019 11:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     21.03.2019 22:48 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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    Mobbing-Paragraph § 13 Abs. 3 - Satz 4, FW-Gesetz BaWü - war: Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt