Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt | 23 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 847643 |
Datum | 21.03.2019 09:21 MSG-Nr: [ 847643 ] | 3050 x gelesen |
Infos: | 21.03.19 Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 2 A 106/16
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Für eine sinnvolle Antwort muss man tatsächlich den Volltext und evtl. die Vorgeschichte kennen.
Dem Gericht genügte offenbar der Komplex "Anhörung des Betroffenen und Abwägung der gegenseitigen Interessen" nicht.
Mich erschreckt dabei, dass eine Kommune Zeit und Steuergelder hat, nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht auch noch vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Ohne zu berücksichtigen, was dem Feuerwehrmann vorgeworfen wird, sendet es doch an das Ehrenamt ein deutliches Signal: "Wenn wir Dich loswerden wollen, klagen wir gegen Dich, bis Dir Geld und Zeit ausgehen."
Mittlerweile ist der Betroffene 63 Jahre alt, da könnte man den Übertritt in die Altersabteilung abwarten. Stattdessen erweckt die Kommune den Eindruck, ein schlechter Verlierer zu sein und mit einem Hausverbot in den Bereich "kindische Spielchen" überzuwechseln.
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