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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 847650 | ||
Datum | 21.03.2019 10:09 MSG-Nr: [ 847650 ] | 2978 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sebastian K. Dann weiß die Kommune ja immerhin, wie man es beim nächsten Versuch besser machen kann. gilt aber auch für potentiell betroffene Feuerwehrangehörige wenn die Lage (kameradschaftlich) angespannt ist sollte man tunlichst drauf achten das man sich formell keine anderen bzw. weiteren Angriffspunkte gibt. Man sollte: - regelmässig an Übungen teilnehmen - bei Einsätzen wenn es möglich ist auch erscheinen - ... Der Bereich "Kameradschaft" ist juristisch schwierig zu fassen. Aber Anwesenheitslisten sind ( sofern sie korrekt geführt werden ) bessere Hebel um solche Dinge im Sinne der Feuerwehr / Gemeinde zu klären. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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