Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrmann klagt sich ins Ehrenamt | 23 Beiträge |
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 847683 |
Datum | 22.03.2019 00:57 MSG-Nr: [ 847683 ] | 2706 x gelesen |
Infos: | 21.03.19 Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen Urteil 2 A 106/16
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
den interessierten Leser des Volltextes muß man noch auf eine ernüchternde Besonderheit des Verfahrens hinweisen. Auf Grund der Rechtslage brauchte das VG Chemnitz kein Wort des beiderseitigen Sachvortrags überprüfen. So entstanden aus dem ungeprüften Sachvortrag die Tatbestandsbeschreibungen beider Urteile. Da der Tatbestand keinerlei Relevanz für die Urteile hatte, erübrigten sich auch jeglicher Aufwendungen zur Korrektur des Sachvortrags. Wenn es da aber eine Partei nicht so genau mit der Wahrheit genommen hat?
MkG
Klaus
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