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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Taktische Einheiten/Verbände, Planungen für den KatS in den Ländern, | 118 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 847816 | ||
Datum | 27.03.2019 15:50 MSG-Nr: [ 847816 ] | 2602 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. hat sich was verändert ?Ob irgendwelche Fähnchen oder bunte Lichter dem Verkehrsteilnehmer irgendwas aussagen, der heute schon mit grundlegensten alltäglicheren Dingen hoffnungslos überfordert ist, sei mal dahingestellt. Da wirkt der erste Satz zur Kennzeichnung aus dem RLP-Konzept geradezu genial: "Die Kennzeichnung erfolgt grundsätzlich durch die Fahrzeugart und die Fahrzeugfarbe." ;-) Die Vorgabe, dass das letzte Fahrzeug außerorts dauerhaft den Warnblinker anschalten soll, halte ich allerdings für sehr unglücklich und im Übrigen nicht so ganz zur VV zum § 16 StVO passend: "Gegen mißbräuchliche Benutzung des Warnblinklichts ist stets einzuschreiten. Das ist immer der Fall, wenn durch ein Fahrzeug der Verkehr nicht gefährdet, sondern nur behindert wird". "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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