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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rettungsgasse | 121 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 847887 | ||
Datum | 30.03.2019 19:23 MSG-Nr: [ 847887 ] | 1743 x gelesen | ||
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Geschrieben von Eike R. Blöde Frage: Wieso bin ich als Einsatzfahrer mit Sonderrechten mitschuld, wenn vor mir so ein Depp einfach kopflos über die Haltelinie und in die Kreuzung schießt? Schuld (im Sinne des Strafrechts bzw. einer Ordnungswidrigkeit) bist du nur. wenn du (mindestens fahrlässig) etwas falsch gemacht hast. Das ist im Einzelfall sicher nicht auszuschließen, aber wohl keinesfalls pauschal anzunehmen. Der Halter des Einsatzfahrzeugs dagegen kann auch ohne Verschulden des Fahrers zivilrechtlich in der Haftung sein (auch das wird ja bisweilen als "Schuld" bezeichnet), alleine wegen der erhöhten Betriebsgefahr eines Einsatzfahrzeugs. Das braucht den Fahrer aber nicht abzuschrecken. | ||||
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