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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Galileo: Fake-News? -Freiwillige Feuerwehr als Pflicht | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 847963 | ||
Datum | 03.04.2019 10:00 MSG-Nr: [ 847963 ] | 2657 x gelesen | ||
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Feuerwehrgesetz BW §13 Abs. 2 Pkt. 2 (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wennDa gibt es für mich kein wenn und aber. Wer den Dienst aus persönlichen Gründen quittiert wird entlassen. Ich sehe da nicht mal irgendeine Möglichkeit der Verzögerung. Dazu auch interessant zu lesen: Wirksamwerden einer Austrittserklärung von Ralf Fischer. Bezieht sich zwar speziell auf die Situation in NRW, ist aber - denke ich - übertragbar. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian R. [03.04.19 10:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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